2G+ REGELUNG IM PSH AB DEM 01.12.2021

Hallo zusammen,

aufgrund der aktuellen Corona Lage wird ab Mittwoch den 01.12.2021 die Warnstufe 2 in Niedersachsen gelten. Dies bedeutet für unseren Trainingsbetrieb wieder einige Änderungen im Umgang mit den Vorgaben im Rahmen der Corona-Verordnungen:

Wir wiesen an dieser Stelle darauf hin, dass die folgend genannten Vorgaben nur durch uns im TTC und PSH umgesetzt werden. Auch wir im Vorstandsteam wünschen uns mehr Freiheiten beim Trainingsbetrieb. Allerdings steht eure Gesundheit an oberster Stelle und wir geben unser Bestes den Tanzbetrieb wie normal wie möglich im Rahmen der Bedingungen Aufrecht zu erhalten.

Wir wünschen euch weiterhin vor allem euch und euren Familien Gesundheit und weiterhin viel Spaß beim Tanzen

Euer gelb-weisses Vorstandsteam


Was sich ändert

Mit Eintreten der Warnstufe 2 gilt das sogenannte 2G+ und es ist das Betreten des Vereinsheims sowie natürlich der Sportbetrieb selbst nur noch mit dem Status geimpft oder genesen und mit einem zusätzlichen offiziellen Corona Test erlaubt.

Für den konkreten Trainingsbetrieb bedeutet dies, dass ihr bei jedem Betreten des Vereinsheims egal ob ihr alleine frei trainiert oder in einer Gruppe (auch wenn ihr bereits geimpft oder genesen seid) mindestens einen Schnelltest von einem Testzentrum vorlegen müsst.

Testnachweis auf zwei Wegen

Ihr könnt uns diesen in Papierform in den Briefkasten im großen Saal stecken (bitte auf dem Zettel selbst das Trainingsdatum sowie die Uhrzeit notieren) oder uns den Testergebnis per Mail zusenden (im Betreff der Mail Datum und Uhrzeit angeben). Hierfür haben wir eigens ein neues Postfach eingerichtet: Nachweis@TTC-gelb-weiss.de

Diese Regelung gilt für alle Teilnehmenden, gleichermaßen also für Tänzer und Trainer. Die Gruppengrößen müssen gemäß des Warnstufen Konzeptes derzeit noch nicht angepasst werden und können in der vorhandenen Größe bestehen bleiben.

Zudem wird im kompletten Gebäude das Tragen von FFP2 Masken vorgeschrieben. Einfache OP Masken sind dann nicht mehr zulässig. 

Darüber hinaus bitten wir euch alle, uns an die vorgenannte E-Mail-Adresse euren aktuellen Genesenen bzw Impfnachweis zusenden. Auch wenn ihr diesen bereits früher einmal vorgelegt haben solltet, sendet uns das Zertifikat bitte noch mal per Mail, damit wir die Vollständigkeit aller Nachweise noch mal aktuell abgleichen können.

Eure Gesundheit liegt uns am Herzen. Wir bitten Euch darum auf Euch und Eure Mitmenschen zu achten und die geltenden Hygienemaßnahmen ernst zu nehmen, damit wir die aktuelle Situation gemeinsam meistern können.

Ergänzend bedeutet dies 

  • Zutritt für alle nur mit einem negativen Schnelltest einer offiziellen Teststelle
    • Selbsttests oder unter Aufsicht durchgeführte Selbsttests können wir aufgrund mangelnder Kontrollmöglichkeiten im Vereinsheim leider nicht akzeptieren.
  • 2G - Zutritt generell nur noch für Geimpfte und Genesene 
    • Geimpft ist man 14 Tage nach der Zweitimpfung bzw. nach der Erstimpfung mit Johnson & Johnson. Genesene gelten sofort nach der ersten Impfung als geimpft.
    • Genesen ist man, wenn ein positiver PCR-Test vorliegt, der min. 28 Tage und max. 6 Monate zurückliegt
    • Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können 
  • Ausnahme - Letztere müssen einen negativen Schnelltest sowie ein ärztliches Attest vorweisen
    • Abstands- und Maskenpflicht gelten weiterhin

Bürgertests in Hannover

Zur besseren Orientierung anbei zwei Hinweise wo ihr Zugang zu kostenlosen Bürgertests in der Innenstadt habt:

Schnelltest Zentren in Hannovers Innenstadt
Mehrere Testzentren in der Innenstadt mit einer sehr großen Terminauswahl - insbesondere auch an Nachmittagen und oft ohne oder nur geringer Wartezeit.
Schnell und unkompliziert zugänglich.

Testen in der Sophienklinik (direkt ggü. vom Vereinsheim - ohne Termin, aber mit Wartezeit)
Mo - Fr 07-15, Sa 10 - 14, So geschlossen

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2G plus
Di., 30.11.2021 - 13:29